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Kleine Partikel, schwere Folgen

Zehn goldenen Regeln zur Staubbekämpfung


Regel 1: Staub erst gar nicht entstehen lassen
Wenn Staubteilchen aufgewirbelt, falsch gelagert oder mit der Arbeitskleidung verschleppt werden, ist es schon zu spät. Staubschutz beginnt am Anfang der Produktion! Übrigens: Feine Staubpartikel haben einen Durchmesser von 5 µm. Es kann mehrere Stunden dauern, bis sie sich wieder auf dem Boden absetzen.

 

Regel 2: Staubarme Materialien verwenden
Es lohnt sich zu überprüfen, ob für die Produktion staubbärmere Materialien verwendet werden können. Übrigens: Die Verwendung solcher Ersatzstoffe führt oft zu erheblichen Kosteneinsparungen, wenn dadurch Ausgaben für Absauganlagen, für Energie und persönliche Schutzausrüstungen reduziert werden können.

 

Regel 3: Möglichst in geschlossenen Anlage arbeiten
Die wirksamste technische Staubbekämpfung ist das Arbeiten in geschlossenen Anlagen (Einhausung). Das staubfreie Beschicken, Verarbeiten, Entleeren und Lagern von pulverförmigen Materialien stellt natürlich hohe Anforderungen an Planer und Konstrukteure.

 

Regel 4: Staub unmittelbar an Austrittsstelle absaugen
Oft können auch Ersatzstoffe und moderne Techik nicht verhindern, dass am Arbeitsplatz Staub in die Luft gelangt. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, die Partikel direkt an ihrer Austrittsstelle abzusaugen.

 

Regel 5: Absauganlagen optimieren und warten
Beim Bau von Absauganlagen zur Staubbekämpfung empfiehlt es sich in der Regel, eine Fachfirma zu beauftragen. Außerdem gilt das SOS der Arbeitssicherheit: Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit! Denn selbst die modernste, leistungsfähigste Absauganlage wird, wenn sie nicht regelmäßig gereinigt wird, ihre Wirksamkeit verlieren.

 

Regel 6: Arbeitsräume ausreichend lüften
Auch wenn Maschinen eingehaust und Absauganlagen vorhanden sind, können Partikel in die Luft gelangen. Gefährlicher Feinstaub ist für das bloße Auge nicht einmal sichtbar und kann sich nach Ende des Arbeitsvorganges noch stundenlang in der Luft halten. Eine ausreichende Lüftung der Arbeitsräume ist daher unverzichtbar.

 

Regel 7: Abfälle sofort und staubfrei beseitigen
Abfälle müssen in kurzen Abständen entsorgt werden. Dazu müssne bereits bei der Planung einer Betriebsanlage Einrichtungen berücksichtigt werden, die herabfallendes oder austretendes Material auffangen. Diese Auffangvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sie leicht zugänglich und einfach zu entleeren sind.

 

Regel 8: Arbeitsplätze regelmäßig reinigen
Die Reinigung des Arbeitsplatzes muss möglichst staubarm geschehen. Grobes Material wird mit Schaufeln aufgenommen. Nach Möglichkeit sollte feucht gereinigt werden. Dazu sind glatte Wände und Fußböden notwendig. Kein Trockenkehren mit dem Besen! Kein Abblasen von Staubablagerungen!

 

Regel 9: Arbeitskleidung sauber halten
Um Arbeitskleidung zu reinigen, darf diese nur gewaschen werden. Auf keinen Fall sollte sie ausgeschüttelt oder mit Druckluft abgeblasen werden. Denn dadurch wird in der Arbeitskleidung festsitzender Staub aufgewirbelt und gelangt so in die Atemluft.

 

Regel 10: Atemschutz für staubintensive Arbeiten
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass die stoffbezogenen Luftgrenzwerte oder der Luftgrenzwert für einatembaren und alveolgängigen Staub (Allgemeiner Staubgrenzewert) nicht eingehalten werden, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten eine geeignete persönliche Staubschutzrüstung zur Verfügung stellen.

 

Die „Zehn goldenen Regeln zur Staubbekämpfung“ sind der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung entnommen.